ZurückMedizinisches Cannabis oder Cannabis-Clubs
25.10.2024
Unterschiede zwischen medizinischen Cannabispatienten und Mitgliedern eines Cannabis-Clubs
Die kürzliche Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat neue Möglichkeiten eröffnet und dabei Fragen aufgeworfen, wie sich Marihuana am besten legal und sicher erwerben lässt. Mit den Optionen, sich entweder als medizinischer Cannabispatient registrieren zu lassen oder einem Cannabis Social Club (CSC) beizutreten, stehen viele vor der Entscheidung, welche Alternative besser zu ihren Bedürfnissen passt.
Deutschland hat hierbei einen historischen Schritt unternommen, indem es den Gebrauch von Cannabis für Erwachsene legalisiert hat und damit zu einem der wenigen europäischen Länder geworden ist, die den Konsum zu Freizeitzwecken erlauben. Seit dem 1. April gestattet das neue Cannabisgesetz (CanG) Erwachsenen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen, 50 Gramm zu Hause zu lagern und bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anzubauen. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen gemeinnützige Anbauvereine, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) mit maximal 500 Mitgliedern, Cannabis anbauen und es an ihre Mitglieder abgeben. Diese Regulierung beeinflusst zudem den Zugang zu medizinischem Cannabis, welcher seit 2017 besteht, und vereinfacht die Anforderungen für Patienten, die auf der Suche nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten sind. Gemäß dem neuen Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) unterliegen Cannabisprodukte nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und werden ähnlich wie Ibuprofen 600 oder andere verschreibungspflichtige Medikamente gewertet. Diese Änderung soll in erster Linie die Handlungsfreiheit für Ärzte und Apotheker erweitern, was voraussichtlich zu einem deutlichen Anstieg der medizinischen Cannabispatienten führen wird. Somit gibt es nun, neben dem privaten Eigenanbau, zwei Möglichkeiten Cannabis zu beziehen. Je nach gewählter Option treten hierbei spezifische Vorteilen auf, die anhand der individuellen Bedürfnisse bewertet werden sollten.
Zugang zu Cannabis abhängig vom Verwendungszweck
Medizinisches Cannabis in Deutschland ist verschreibungspflichtig, was bedeutet, dass Patienten ein Rezept von einem zugelassenen Arzt benötigen, um Marihuana in der Apotheke zu erhalten. Es kann jedoch schwierig sein, ein ärztliches Rezept zu erhalten, da nachgewiesen werden muss, dass Cannabis eine sinnvolle medizinische Option ist, die zudem nicht durch andere Behandlungsmöglichkeiten erreicht werden kann. Dank diverser Online-Plattformen wie z.B. Dr. Ansay, Bloomwel oder CannG ist der Prozess zur Registrierung als medizinischer Cannabis-Nutzer inzwischen relativ einfach geworden. Hier kann in wenigen Minuten ein Antrag gestellt werden, bei dem Nutzer lediglich einige Fragen beantworten müssen, um ein Rezept zu erhalten, welches anschließend in einer Apotheke eingelöst werden kann. Diese erleichterte Zugänglichkeit stellt sich jedoch als bedenklich dar, da eine mögliche Missbrauchstendenz für die Behörden naheliegend erscheinen könnte. Dementsprechend kann eine langfristige Fortsetzung des Modells gefährdet sein. Der Beitritt zu einem CSC hingegen erfordert kein ärztliches Rezept und erleichtert den Zugang für Personen, die keine diagnostizierten Erkrankungen haben und Cannabis lediglich in der Freizeit konsumieren möchten. Mitglied kann jeder werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnt. Gleichzeitige Mehrfach-Mitgliedschaften in verschiedenen Anbauvereinen werden jedoch ausgeschlossen.
Legale Mengen-Obergrenze abhängig vom Verwendungszweck
Medizinische Cannabispatienten verfügen über mehr Flexibilität hinsichtlich der Mengen, die sie besitzen und transportieren dürfen. Dies ist natürlich für Menschen, die regelmäßig große Mengen benötigen, von entscheidender Wichtigkeit. Laut dem MedCanG unterliegen Patienten mit einem gültigen Rezept keinen spezifischen Grenzen bezüglich Besitz und Transport, solange der Nachweis erbracht werden kann, dass das Cannabis für ihre persönliche Behandlung bestimmt ist. Die in Apotheken ausgegebene Höchstmenge wird in der Regel vom Arzt festgelegt und liegt je nach Krankheitsbild oft zwischen 30 und 100 Gramm pro Monat. In den CSC’s sind die Beschränkungen hingegen strenger, wodurch Personen mit einem hohen Konsum vor Probleme gestellt werden. Die Abgabe ist hierbei auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt, wobei für 18- bis 21-Jährige eine monatliche Obergrenze von 30 Gramm gilt. Zudem dürfen CSC’s ihren Mitgliedern monatlich bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge für den Eigenanbau bereitstellen.
Die Vielfalt der verfügbaren Cannabisprodukte macht den Unterschied aus
In deutschen Apotheken stehen medizinische Cannabisprodukte wie beispielsweise getrocknete Blüten, Öle, Kapseln und standardisierte Extrakte zur Verfügung. Ärzte verschreiben je nach Krankheitsbild Sorten mit einem spezifischen Cannabinoid-Verhältnis (z.B. THC und CBD). Am weitesten verbreitet sind hierbei Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 20 %. Für Cannabis in den CSC’s gibt es hingegen keine generelle gesetzliche Obergrenze für den THC-Gehalt, jedoch darf Marihuana für 18- bis 21-Jährige nicht mehr als 10 % THC enthalten.
Die Kosten für Cannabisprodukte anhängig von der Leistung der Krankenkasse und gewähltem Club
Bei medizinischem Cannabis können die Kosten in manchen Fällen teilweise oder gar ganz von der Krankenkasse übernommen werden, wodurch die entsprechenden Ausgaben erheblich reduziert werden. Falls die Behandlung nicht abgedeckt wird, sind die Preise in Apotheken in der Regel jedoch höher als in CSC’s: je nach Sorte und Qualität zwischen 20 und 25 Euro pro Gramm. Öle und Extrakte sind oft teurer, wobei die Kosten für 10 ml Öl mit einem hohen THC Gehalt manchmal sogar über 100 Euro liegen können. Je nach Bundesland und Club können die Preise für Marihuana in CSC’s stark variieren, sind aber in der Regel deutlich günstiger. Während einige Clubs Marihuana für etwa 4 Euro pro Gramm anbieten, kann es abhängig von der Sorte in anderen Clubs bis zu 10 Euro pro Gramm kosten. Zusätzlich zum Cannabispreis müssen zudem die Mitgliedsbeiträge berücksichtigt werden.
Rechtlichen Aspekte im Straßenverkehr
Ein entscheidender Faktor ist die Regulierung im Straßenverkehr. Medizinische Cannabispatienten verfügen hierbei über große Vorteile, da sie nicht nur größere Mengen transportieren dürfen, sondern auch von den THC-Grenzwerten im Blut während Verkehrskontrollen ausgenommen sind, sofern sie nachweisen können, dass sie THC als Medikament einnehmen. Für Mitglieder von CSC’s gilt diese Ausnahme nicht, was bei Verkehrskontrollen zu einem Bußgeld und Führerscheinentzug führen kann. Das neue Straßenverkehrsgesetz (StVG), das am 22. August 2024 in Kraft getreten ist, legt hierbei einen Blut-THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml fest (zuvor lag dieser bei 1 ng/ml). Zudem verbietet es Alkohol- sowie Cannabiskonsum für Fahranfänger generell. Bei einem THC-Wert ab 3,5 ng/ml oder mehr drohen eine Geldstrafe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Wer zusätzlich Alkohol konsumiert hat, muss zudem mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Fazit
Das neue Gesetz bietet mehr Möglichkeiten für den Zugang zu Cannabis, es liegt somit letzten Endes am Nutzer, zu entscheiden, welche Option am besten zur persönlichen Situation passt. Der Trend zeigt, dass sich immer mehr Menschen als Cannabispatienten registrieren, um den erleichterten Zugang und die rechtlichen Vorteile zu nutzen. Dennoch sind CSC’s eine sinnvolle Alternative für diejenigen, die verantwortungsbewussten Konsum außerhalb der medizinischen Anwendung anstreben. Letztlich hängt die Entscheidung von individuellen Faktoren wie Konsumhäufigkeit, Kosten, therapeutischen Bedürfnissen und der Bereitschaft ab, mögliche rechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen.